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Wie sieht der gesetzliche Rahmen für digitale Strommessgeräte aus?

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass spätestens bis zum Jahr 2032 bundesweit die analogen Stromzähler ausgetauscht werden. An ihre Stelle treten moderne, digitale Messgeräte, die ein genaueres Bild über den Energieverbrauch sowie die Energieerzeugung an den Anschlüssen direkt vor Ort erlauben. Dies ermöglicht die bessere Nutzung des Stromnetzes sowie die weitere Senkung des Energieverbrauchs insgesamt. Als Grundausstattung erhalten alle Stromkunden digitale Stromzähler. Bei größeren Stromverbrauchern sowie Erzeugern werden Smart Meter installiert.

 

Was ist der Unterschied zwischen digitalem Stromzähler und Smart Meter?

Digitale Stromzähler zeigen nicht nur – wie Ihr alter, analoger Zähler – den aktuellen Zählerstand an, sondern können den Verbrauch detailliert darstellen, zum Beispiel zeitlich aufgeschlüsselt.

Zu einem intelligenten Messsystem wird ein digitaler Stromzähler erst dann, wenn er um eine Kommunikationseinheit erweitert wird: Das Smart-Meter-Gateway. Smart Meter ermöglichen zusätzlich einen Datenaustausch zwischen Erzeugern, Verbrauchern, Stromlieferanten und Netzbetreibern. Die Messwerte werden verschlüsselt und nur an berechtigte Stellen übertragen. Damit entfällt zum Beispiel auch die jährliche Ablesung des Stromverbrauchs. 

 

Digitaler Stromzähler oder Smart Meter - Wer bekommt was?

Grundsätzlich erhalten alle Haushalte einen digitalen Stromzähler. Bestimmte Haushalte bekommen zusätzlich ein Smart Meter. Verpflichtend werden Smart Meter für Haushalte mit einem besonders hohen Stromverbrauch. Darunter fallen Haushalte mit über 6.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr.  Smart Meter werden auch für Verbraucher verpflichtend sein, die stromerzeugende Anlagen betreiben. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Photovoltaikanlagen.

 

Was kostet ein neuer Stromzähler?

Der digitale Stromzähler, welchen die meisten Haushalte bekommen werden, kostet höchstens 20 Euro im Jahr. Beim Smart Meter läuft die Rechnung anders. Hier werden die Kosten nach dem jeweiligen Energieverbrauch gestaffelt. So zahlt ein Haushalt mit einem Stromverbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden im Jahr höchstens 23 Euro. Bei einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden sind es 100 Euro pro Jahr. Sollte für den Tausch des Stromzählers ein Umbau des Zählerschranks nötig sein, können weitere Kosten anfallen. 

 

Welche Vorteile haben Unternehmen?

SMART METER ...

  • schaffen die Grundlage für ein modernes Energiemanagement, 
  • können Messwerte aus verschiedenen Standorten und Verbrauchssparten gebündelt sichtbar machen, z.B. über Apps,
  • helfen dabei, Möglichkeiten zum Energiesparen leichter zu identifizieren,
  • erlauben eine bequeme Fernablesung der Messwerte, 
  • ermöglichen in Zukunft, selbst erzeugten Strom zum besten Zeitpunkt zu verkaufen.

 

Welche Vorteile haben Privathaushalte?

SMART METER ...

  • bieten mehr Transparenz durch detailliertere Daten,
  • helfen, Strom zu sparen und die Energieeffizienz zu steigern, 
  • müssen nicht mehr vor Ort abgelesen werden und können zukünftig Zähler für Gas, Wasser oder Wärme einbinden, 
  • ermöglichen in Zukunft die automatische Steuerung größerer Stromverbräuche, z. B. von Ladesäulen und dezentraler Stromversorgung oder Erzeugung z. B. durch Photovoltaik, 
  • sind erforderlich, um flexible Stromtarife zu nutzen und dadurch Kosten zu sparen,
  • können in Zukunft als gesicherte Kommunikationsplattform für Smart-Home-Anwendungen genutzt werden.
  • Senkung des Energieverbrauchs insgesamt. 

 

Wie sieht es mit Datenübertragung und Datenschutz aus? 

Ein digitaler Stromzähler empfängt und versendet keine Daten. Anders beim Smart Meter. Hier bekommen Stromversorger und Netzbetreiber automatisch die Verbrauchswerte gesendet. Diese sollen aber grundsätzlich nur den Stromverbrauch des ganzen Jahres übermitteln. Datenschutz und Datensicherheit der Smart Meter wurden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 

 

Kann man einen Smart Meter einbauen lassen, obwohl man von der Einbaupflicht nicht betroffen bin?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur dann, wenn Ihr Messstellenbetreiber zustimmt. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau haben Sie nicht, wenn Ihr Jahresverbrauch unter 6.000 kWh und Ihre ggf. installierte Erzeugungsleistung etwa durch eine Photovoltaikanlage unter 7 kW liegt.

 

Kann man das Smart Meter auch kaufen und dadurch die jährlichen Betriebskosten sparen?

Nein, das ist nicht möglich. Laut Gesetz ist es die Aufgabe des Messstellenbetreibers, Messtechnik einzubauen und zu betreiben. Die Geräte bleiben Eigentum des Messstellenbetreibers – genau wie bisher die analogen Stromzähler. Nur so ist gewährleistet, dass Hard- und Software auf dem neuesten Stand sind und unser Stromnetz für alle sicher bleibt.

 

Kann der Einbau verweigert werden?

Nein, egal ob Eigentümer/in oder Mieter/in: Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Einbau von digitalen Stromzählern bzw. Smart Metern zu dulden, genau wie bislang bei den analogen Stromzählern.

 

Wer zahlt die Umbaukosten des Zählerschranks, falls das Smart Meter oder der digitale Stromzähler nicht passt?

In den meisten Fällen passt das Smart Meter oder der digitale Stromzähler an die Stelle, an der bislang Ihr alter analoger Stromzähler hing. Sind Umbauten nötig, muss der Haus- oder Wohnungseigentümer einen Elektrohandwerker beauftragen und dafür auch die Kosten tragen.

 

Wie erfahre ich, wann mein Stromzähler gewechselt wird?

Der Netzbetreiber muss mindestens drei Monate vor der Modernisierung Bescheid geben. Meistens baut der Netzbetreiber auch das Gerät ein.